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Feuerpolizeiliche Beschau NÖ
Die feuerpolizeiliche Beschau ist in Niederösterreich durch den Gesetzgeber, das Land Niederösterreich, klar geregelt.
Die feuerpolizeiliche Beschau darf ausschließlich durch den für das Objekt zuständigen "öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer" durchgeführt werden und es liegen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Tarife zugrunde.